Ihre Fragen und unsere Antworten zu Ihrer Versorgung
Bestellungen und Lieferungen
Wie bestelle ich meine Produkte?
Sofern Sie nicht unseren Lieferabo-Service nutzen, melden Sie sich einfach über unser kostenfreies ServiceTelefon. Unser Homecare-Innendienst nimmt Ihre Bestellwünsche gerne entgegen.
HINWEIS: Vor einer Lieferung der Produkte benötigen wir immer das von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgestellte Rezept! Besprechen Sie mit ihr oder mit ihm auch die Möglichkeit einer Dauerverordnung.
Wo schicke ich meine Rezepte hin?
Sofern Sie nicht unseren Lieferabo-Service nutzen, der das Einholen der Rezepte automatisch beinhaltet, können Sie für den Rezeptversand bereits adressierte Rückumschläge verwenden, die Ihrer Kundenmappe beiliegen. Einfach Ihr Rezept einlegen und kostenfrei zurückschicken. Weitere Rückumschläge können Sie bei Bedarf über das ServiceTelefon anfordern.
Was mache ich mit dem Lieferschein im Paket?
Das Dokument ist für Ihre Ablage bestimmt und gibt Ihnen eine Übersicht der gelieferten Produkte und Mengen. Wie vereinbare ich einen Termin für einen Hausbesuch? Für Absprachen melden Sie sich bitte über das kostenfreie ServiceTelefon beim Homecare-Innendienst.
Was mache ich, wenn meine Ware nicht eintrifft?
Bitte informieren Sie uns über das kostenfreie ServiceTelefon oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wünschen Sie eine Information, woraus ersichtlich wird, wo sich Ihre Ware derzeit befindet, bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit einer Sendungsverfolgung an.
Wie gehe ich bei einer möglichen Reklamation vor?
Versorgung und Engpässe
Was kann ich tun, um Engpässe in der Versorgung zu vermeiden?
Wenn Sie unseren Lieferabo-Service nutzen, müssen Sie sich um Engpässe keine Sorgen machen, da wir uns rechtzeitig um Ihre Nachbestellung kümmern. Ansonsten sollten Sie, um immer ausreichend versorgt zu sein, Ihren Hilfsmittelbestand im Auge behalten und sich spätestens 2 Wochen vor der nächsten Lieferung ein Folgerezept besorgen.
Was mache ich, wenn meine Hausärztin oder mein Hausarzt im Urlaub ist?
Innerhalb des Lieferabo-Service planen wir die Rezepteinholung rechtzeitig. Wenn Sie Ihre Rezepte selbst besorgen, erfragen Sie bitte bei der Vertretungsärztin oder dem Vertretungsarzt ein neues Rezept für Ihre Hilfsmittel und Produkte. Das Rezept ist für jede Bestellung im Voraus erforderlich!
TIPP: Vermerken Sie sich rechtzeitig die Urlaubszeiten Ihrer Arztpraxis im Kalender.
Was kann ich tun, wenn ich mehr Produkte benötige als vorgesehen?
Bitte informieren Sie uns umgehend über das ServiceTelefon. In medizinisch notwendigen Fällen versuchen wir einen begründeten Mehraufwand bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.
Beratung und Zuzahlungen
Wie vereinbare ich einen Termin für einen Hausbesuch?
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur oder Schwierigkeiten bei der Anwendung meiner Produkte habe?
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Anwendung haben oder mit Ihrem Produkt unzufrieden sein, melden Sie sich bitte sofort über unser kostenfreies ServiceTelefon. Hier erhalten Sie eine ausführliche und fachgerechte Beratung. Falls erforderlich, vereinbaren wir auch gerne einen persönlichen Besuchstermin mit dem für Sie zuständigen Homecare-Außendienstmitarbeiter.
Was ist zu tun, wenn ich zuzahlungsbefreit bin?
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Sie zuzahlungsbefreit sind. Melden Sie sich über das ServiceTelefon oder per E-Mail. Eine Zusendung Ihrer Befreiung per Post ist nicht erforderlich. Nachträgliche Angaben zu Zuzahlungsbefreiungen entheben Sie leider nicht von der Verpflichtung, eine bereits erhaltene Zuzahlungsrechnung zu begleichen. Sie haben aber die Möglichkeit, sich diese Zuzahlung dann von Ihrer Krankenkasse im Nachhinein erstatten zu lassen.
BESCHRÄNKUNG DER ZUZAHLUNGS PFLICHT (BELASTUNGSGRENZE):
Gesetzlich Versicherte haben während eines Kalenderjahres nur Zuzahlungen in Höhe von 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zu leisten. Für chronisch Kranke beträgt diese Grenze 1 %. Bei Überschreiten der Grenze kann bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden.
Was muss ich beim Thema Zuzahlungen beachten?
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung u. a. durch Zuzahlungen für Hilfsmittel an den Gesundheitsausgaben beteiligt. Die Zuzahlungen leisten Versicherte an den Leistungserbringer, also Coloplast Homecare, und wir geben sie an die Krankenkassen weiter.
Hinweis zu gesetzlichen Zuzahlungsregelungen: Bei der Versorgung mit ihren Hilfsmitteln haben Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres eine gesetzliche Zuzahlung zu entrichten, sofern sie nicht von dieser befreit sind. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt – bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln – 10 % des insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch höchstens 10,00 € für den gesamten Monatsbedarf (Kalendermonat). Für z. B. Arzneimittel, Verbandsmaterial, zum Gebrauch bestimmte Hilfsmittel gilt eine Zuzahlung von 10 % des Kostenübernahmebetrags durch die Krankenkasse, mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 €, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels selbst.